Bei Anlagen mit Inflationssicherung, ist es so, dass diese mit Tilgung und Zins an die Rate der Inflation gekoppelt sind. Somit können Sie Ihr Geld gegen den Kaufkraftverlust schützen. Hierbei ist es so, dass sich die Modalitäten und die Risiken dieser inflationsgeschützten Anlagen von denen der normalen Anlagen unterschieden.
Bei den Banken sind sowohl verzinsliche Anlagen mit Inflationsschutz, als auch inflationsindexierte Anlagen erhältlich. Allerdings ist nur eine sehr geringe Zahl inflationsgeschützter Anleihen durch die Bundesrepublik Deutschland emittiert wurden. Bei den Anleihen mit Inflationsbezug ist dies etwas anderes, diese sind in weitaus größerer Zahl erhältlich. Diese verfügen obendrein über bessere Konditionen, besitzen aber auch das höhere Risiko. Je nach Anlage ist es dabei möglich, dass entweder die Zinszahlung, die Rückzahlung des Nennwertes oder aber auch beides mit der Inflationsrate gekoppelt ist. Grundlage ist hierfür fast immer der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI), welcher in der Eurozone gilt.
Im Moment (2011) gibt es genau drei inflationsindexierte Wertpapiere vom Bund. Diese sind zwei Bundesanleihen, die 5 oder 9 Jahre Restlaufzeit besitzen. Zudem existiert eine Bundesobligation, die 2 Jahre Restlaufzeit hat. Hierbei sind sowohl die Rückzahlung, als auch die Betrachtungsperiode an den HVPI gebunden. Steigt also das Preisniveau um 7 Prozent, so steigt auch der Nennwert der Anlage um diese 7 Prozent. Da sich die Zinsen auf den Nennwert beziehen, steigen auch sie.
Der Kurs von einer Anlage, die inflationsindexiert ist, hängt nicht nur von den normalen Parametern ab, sondern auch von der Inflationserwartung auf dem Markt. Diese wird angepreist, allerdings birgt dies aber auch ein Risiko. Wird eine Anleihe von Ihnen zu einem Zeitpunkt erworben, an dem eine hohe Inflationserwartung bestand, so ist diese auch dementsprechend teuer. Ist die Inflation im Nachhinein jedoch nicht so stark, so wurde von Ihnen zu viel Inflationsschutz gezahlt. In diesem Fall wäre eine normale Anleihe wohl besser gewesen. Vorteilhaft ist dies natürlich dann, wenn die Inflation stärker ist, als erwartet. In diesem Fall wurde das Vermögen gut vor der Entwertung geschützt. Bei einer normalen Anleihe, wäre diese Entwertung nicht zu verhindern gewesen. Allerdings sind die Konditionen der inflationsgeschützten Anleihen vom Bund nicht so weltbewegend. Eine Rendite, die höher ist als 1 – 1,5 % pro Jahr ist kaum möglich. Bankprodukte hingegen bieten in dieser Hinsicht weit höhere Erträge. Allerdings ist es hier zu empfehlen die Details ganz genau zu berücksichtigen. Hier ist es vor allem wichtig zwischen Bankeinlagen und Anleihen zu unterschieden.
Inflationsgeschütze Anlagen sind somit für Anleger ganz besonders geeignet, die mit einer Hohen Inflation in den nächsten Jahren rechnen. Jedoch ist das Angebot an Bundeswertpapieren in diesem Zusammenhang sehr dünn. Obendrein sollte zumindest ein Basiswissen in Sachen Anleihen vorhanden sein. Immerhin besitzen Bankanleihen ein höheres Risiko, bieten aber obendrein auch die Möglichkeit auf höhere Erträge.
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Die Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung ist für die meisten Steuerpflichtigen mit einem erheblichen Maß an Aufwand und Zeit verbunden. Dennoch ist es für viele nach wie vor selbstverständlich, ihre Steuererklärung selber machen und beim Finanzamt einreichen zu wollen, anstatt diese Aufgabe Dienstleistern wie zum Beispiel Steuerberatern zu übertragen. Steuererklärung selber machen – hier steht, wie’s geht.
Im Prinzip kann jeder Bürger seine Steuererklärung selber machen und bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Finanzamt einreichen. Die dazu notwendigen Formulare erhält dort jeder Bürger kostenfrei. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren auch die rechtlich anerkannte Möglichkeit, die fertige Steuererklärung auch direkt auf elektronischem Wege über das Internet an das Finanzamt zu versenden. Dazu gibt es einschlägige Hilfssoftware wie die Software des Finanzamtes ELSTER, welche kostenfrei über das Internet heruntergeladen werden kann. Informationen hierüber gibt es im Internet unter http://www.helpster.de/themen/finanzen.
Um die Steuererklärung selber machen zu können, ist die penible Erfassung aller steuerrechtlich relevanten Vorgänge mit Belegen über Einnahmen und Ausgaben für das ganze Jahr erforderlich. Ratschläge dazu gibt es bei http://www.helpster.de/themen/finanzen. Dazu zählen zum einen Lohnabrechnungen oder Rechnungen, zum anderen Nachweise über Anschaffungen wie Rechnungen, Kassenbelege und Quittungen für Ausgaben. Darüber hinaus sind oftmals fortlaufende Kontoauszüge des Bankkontos sowie Nachweise über Kapitaleinkünfte erforderlich. Wichtige Hinweise kann der Interessierte auf der Plattform http://www.helpster.de/themen/finanzen erfahren.
Weiterhin kann die Führung eines Fahrtenbuches erforderlich sein. Nun geht es daran, die vorhandenen Belege zu sortieren und den verschiedenen Kategorien zuzuordnen. Nach der Sortierung der Belege sind die Summen der einzelnen Posten zu addieren. Jetzt kann es an das Ausfüllen der Formulare für das Finanzamt gehen. Die Plattform http://www.helpster.de/themen/finanzen bietet hierzu eine Fülle an Informationen. Dazu ist im Kopf des Formulars zur Jahreseinkommenssteuererklärung zunächst einmal die Adresse des Steuerpflichtigen nebst Steuernummer einzutragen. Die individuelle Steuernummer bekommt jeder Steuerpflichtige von seinem für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt ebenfalls kostenfrei zugeteilt. Danach ist das zuständige Finanzamt einzutragen. Jetzt können die einzelnen Zeilen des Formulars mit den Daten der angefertigten Tabelle gefüllt werden. Wichtig ist hierbei, dass das Finanzamt nur runde Summen akzeptiert, das heißt, die Centbeträge nach dem Komma dürfen mit ruhigem Gewissen weggelassen werden.
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